AGB
I. Anwendung, Geltung
1.1 Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen uns und Unternehmen im
Sinne von §310BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gelten die nachstehenden
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
1.2 Unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nicht für
Geschäfte mit Endverbrauchern.
1.3 Unsere Verkaufs-, Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des
Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4 Bei Aufträgen und Lieferungen zwischen uns und Auslandskunden ist
vereinbart, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland für die gesamten
Geschäftsbeziehungen, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen,
vereinbart ist. Es gilt ferner das einheitliche UN-Kaufrecht-CISG- soweit dieses
durch diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht geändert ist.
Die Vertragssprache für die Geschäftsbeziehungen mit dem Auslandskunden ist
deutsch.
1.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird die Wirksamkeit des Inhalts der
übrigen AGB nicht davon berührt.

II. Vertragsabschluß, Umfang der Lieferung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Der Vertragsabschluß erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in
Textform abgefasste Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung enthält unsere
Lieferverpflichtungen und bestimmt die Beschaffenheit der zu liefernden
Vertragsprodukte ausschließlich. Nebenabreden und spätere Änderungen bedürfen
der Schriftform.
2.3 Erteilen wir dem Kunden auf seine Bestellung keine Auftragsbestätigung, so
erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst
Rechnung und/oder Lieferschein.
2.4 Die Beschaffenheitsbestimmung der zu liefernden Produkte erfolgt ergänzend
durch die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein oder der Rechnung in
Bezug genommene Artikelnummer und den Artikeltext.
2.5 Den Kunden obliegt bei Verwendung unserer Produkte mit anderen
Komponenten, die Überprüfung der Verwendbarkeit der vom Kunden eingesetzten
Komponente für unser Produkt.
2.6 Für die Leistungs- und Beschaffenheitsbestimmung schließen wir
Werbeangaben, Prospektinhalte unserer Prospekte, soweit in II.2.4 nicht in Bezug
genommen und/oder öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern und
Vertriebspersonen einschließlich Handelsvertreter aus, wenn in der schriftlichen
Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich Werbeangaben, Prospekte, Datenblätter,
Zeichnungen zu Beschaffenheitsbestimmung aufgeführt sind. Wir schließen § 434
(1) 2 Abs.2 BGB ausdrücklich für die Beschaffenheitsbestimmung aus.
                            III. Lieferzeit, Gefahrenübergang
3.1 Die Lieferzeit gilt als annähernd vereinbart. Sie gilt als Fixtermin nur, wenn sie
ausdrücklich so bezeichnet ist.
3.2 Wenn wir an der Erfüllung unseres Auftrages, durch den Eintritt von
unvorhergesehenen Umständen ge- oder behindert werden, die wir trotz der nach
den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konntengleichgültig,
ob bei uns oder bei Unterlieferanten eingetreten- z.b.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und
Baustoffe, behördlichen Maßnahmen, Embargo, Kriegsgefahr, höhere Gewalt oder
Streik, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wird durch
die angeführten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir
von der Lieferverpflichtung frei.
3.3 Die Gefahr für die jeweiligen Lieferungen geht spätestens mit Absendung der
Ware und Übergabe an den Spediteur/Frachtführer ab jeweilig Werk Türkei (EXW
Incoterms 2000) auf den Kunden über.
3.4 Versandte und angelieferte Waren sind vom Kunden auch dann
entgegenzunehmen und zu verwahren, wenn sie Mängel aufweisen. Der Kunde
begibt sich dadurch seiner Rechte (VI,VII) nicht.
3.5 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Sie gelten als selbstständige
Lieferungen und können sofort berechnet werden.
3.6 Bei Sonderfertigungen müssen wir uns Über- bzw. Unterlieferungen bis zu 10%
der bestellten und/oder auftragsbestätigten Liefermengen vorbehalten.
IV. Preise, Zahlungen
4.1 Falls nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab jeweilig Werk
Türkei in Euro. Zu den Preisen kommt die Mwst in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
hinzu.
4.2 Die Zahlungen haben, falls nicht anders ausdrücklich vereinbart ist,
binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
Skontoabzug wird nicht gewährt.
4.3 Wenn ein abweichendes Zahlungsziel in der Auftragsbestätigung nicht
enthalten ist, tritt Verzug durch Mahnung, spätestens aber nach § 286 Abs. 3 BGB
ein. Die Verzinsung wird von uns in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB).
4.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mangelrügen oder sonstigen, von uns
nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie
die Aufrechnung mit solchen ist ausgeschlossen.
4.5 Soweit Teillieferungen eines Auftrages durch den Kunden abgerufen werden,
sind wir berechtigt, die Auslieferung der Teillieferung so lange zurück zu halten, bis
sämtliche Forderungen aus früheren Teillieferungen dieses Auftrages oder anderer
Aufträge des Kunden durch diesen beglichen sind.
V. Eigentumsvorbehalt
5.1 Für unsere sämtlichen Forderung gegen den Kunden aus der
Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie sich ergeben,
werden uns vom Kunden die nachfolgend vereinbarten Sicherheiten eingeräumt.
Der Kunde ist berechtigt, Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, soweit diese
20% des Wertes der Forderungen übersteigen. Wir sind verpflichtet, die Freigabe
der jeweiligen Sicherheit –nach unserer Wahl- vorzunehmen.
5.2 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur völligen Bezahlung des
Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung,
gleich welcher Art. Das Eigentum geht erst dann über, wenn alle Zahlungen
einschließlich aller Nebenkosten beglichen sind. Bei Bezahlung durch Schecks gilt
nicht der Tag der Ausstellung, sondern nur der Tag der Einlösung. Der Kunde ist
nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder
zur Sicherung zu übereignen.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sowie bei dessen Verzug sind wir
zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Pfändung in das Eigentum
durch uns bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
5.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Die Forderungen aus Weiterveräußerung unserer Ware darf an Dritte,
auch Banken nicht abgetreten werden.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware gegen Schäden, insbesondere
Feuer, Wasser und Bruch, zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich, uns den
jeweiligen Schadensversicherer zu benennen und tritt seinen Anspruch gegen den
jeweiligen Versicherer für nicht bezahlte Ware an uns erfüllungshalber ab.
5.6 Sollte bei Lieferung im Export die vorstehende Regelung des
Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Exportlandes nicht wirksam sein oder zu
seiner Wirksamkeit ergänzungsbedürftig und/oder zu registrieren sein, so ist der
Kunde verpflichtet, wir berechtigt, den Abschluss einer Sicherungsvereinbarung
nach dem Recht des Exportlandes und die erforderliche Registrierung
vorzunehmen. Ist der Exportkunde mit Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt,
ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist, die Ware in Besitz zu
nehmen und getrennt oder außerhalb der Geschäftsräume des Kunden
einzulagern.
VI. Leistungsstörungen, Pflichtverletzungen, Haftung
6.1 Unsere Pflichten und die Beschaffenheitsbestimmung für unsere Produkte
ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen oder in Textform abgefassten
Auftragsbestätigung.
6.2 Es obliegt unserem Kunden, die von uns gelieferten Produkte binnen einer Frist
von vier Tagen auf Fehler, Mängel, Stückzahl zu überprüfen und bei Fehler,
Mängel, abweichender Stückzahl dies uns innerhalb einer Frist von 14 Tage uns so
anzuzeigen, dass wir Fehler, Mängel oder Abweichungen von der Stückzahl vom
Auftragsinhalt so identifizieren können, dass wir unserer
Nachbesserungsverpflichtung nachkommen können.
6.3 Bei Leistungsstörungen unserer Lieferverpflichtungen und der
Beschaffenheitsbestimmung unserer Ware steht uns gegenüber dem Kunden ein
Nachbesserungsanspruch innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl durch
Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Dieses Nachbesserungsrecht ist
beschränkt auf zwei Nachbesserungsversuche. Tritt die Pflichtverletzung oder
Abweichung von der Beschaffenheitsbestimmung nach Weiterverwendung unserer
Produkte, z.b. als Komponenten in anderen Sachen, an einem Lieferort des
Kunden an seinen Kunden auf, so muss uns der Kunde Gelegenheit geben, unsere
Nachbesserungsansprüche am
Lieferort seines Kunden wahrzunehmen.
6.4 Im Falle von Pflichtverletzungen von Nebenpflichten oder im Falle
unwesentlicher Abweichung von unseren Pflichten und der
Beschaffenheitsbestimmung unserer Produkte schließen wir eine Haftung
gegenüber unserem Kunden aus.
6.5 Falls unser Kunde wegen von uns fahrlässig zu vertretender Pflichtverletzung
vom Vertrag zurücktritt, oder den Kaufpreis mindert, oder wir die Pflichtverletzung
durch Nachbesserung oder Nacherfüllung beseitigen, schließen wir die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art gegen uns aus.
6.6 Jegliche Schadensersatzansprüche von uns beschränken sich auf solche
Schäden, die für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar aus der
Verwendung des von uns gelieferten Produktes sind.
6.7 Es obliegt dem Kunden, die von uns gelieferten Produkte zu warten und sie vor
unverträglichen Umwelteinflüssen, z.b. chemischen Reaktionen zu schützen.
Gebrauchsübliche Abnutzung schließt eine Pflichtverletzung durch uns aus.
6.8 Bei Export unserer Produkte durch unseren Kunden auch bei
Weiterverarbeitung, Komponentenverwendung durch den Kunden haften wir nicht
für die Exportfähigkeit der Vertragsprodukte und die staatliche
Genehmigungsfreiheit und Einfuhrfreiheit in die Exportländer der Kunden.
VII. Produkthaftung
7.1 Entsteht durch unser fahrlässiges Verschulden in Folge unterlassener oder
fehlerhafte Ausführung oder Konstruktion unsere Produkte oder durch fehlerhafte
Beratung, Information oder fehlerhafter Bedienungsanleitung nach Übergabe
unserer Produkte an unseren Kunden ein Schaden, auch aufgrund der
Anspruchsgrundlage der gesetzlichen Produkthaftung, so vereinbaren wir zwischen
uns und unserem Kunden, dass die
Haftung der Höhe nach auf die von uns abgeschlossene Schadensversicherung bei
unserem Versicherer auf die jeweilige Versicherungsnummer für Sach- und
Personenschäden beschränkt ist. Auf Verlangen des Kunden nennen wir diesem
den Versicherer sowie die jeweilige Versicherungssumme.
7.2 Der Kunde verzichtet gegenüber uns auf jegliche Mehrforderungen gegenüber
dem nicht durch unseren Versicherer abgedeckten Vermögensschaden im Falle
eines Einritts einer Produkthaftung.
7.3 Wir und unser Kunde schließen die Geltendmachung von
Produkthaftungsansprüchen, die Dritten entstanden sind, aus Abtretung des Dritten
an den Kunden aus. Der Kunde kann auch keine Ansprüche von Unterlieferanten
geltend machen.
7.4 Wir und unser Kunde verpflichte uns, uns bei der Abwehr derartiger Ansprüche
Dritter zu unterstützen.
VIII. Garantieerklärung
8.1 Die Abgabe einer Garantieerklärung bedarf gesonderter, getrennter Schriftform
außerhalb der Auftragsbestätigung.
8.2 Eine Garantieerklärung kommt wirksam nur zustande, wenn sie durch einen
einzelvertretungsberechtigten oder einen gesamtvertretungsberechtigten
Geschäftsführer mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen eigenhändig
unterzeichnet ist.
8.3 Beschaffungsbestimmungen und Leistungsbeschriebe enthalten keine
Garantieerklärung. Die Annahme stillschweigender Garantien wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
IX. Datenschutz
9.1 Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten
haben, soweit der Kunde über diese verfügen kann, zu speichern und zu
verarbeiten.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Bochum.
10.2 Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir können den Kunden nach unserer Wahl auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand verklagen.